Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Geltungsbereich

Soweit keine abweichenden Vertragsbedingungen in einzelnen ausgehandelt wurden, erfolgen unsere Vertragsabschlüsse auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer und Lieferanten sind, gleich ob sie unseren entgegenstehen oder nicht, ohne unsere ausdrückliche Zustimmung für uns verbindlich.

2. Vertragschluss und Rücktritt

Vertragsabschlüsse mit uns bedürfen zu ihrem Zustandekommen der schriftlichen Form. Das gilt auch für alle im Einzelnen ausgehandelten Vertragsbedingungen, die von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Bei Bestellungen, die sofort ausgeliefert werden, wird eine getrennte Auftragsbestätigung gegenüber unseren Abnehmern durch Ablieferung der bestellten Ware ersetzt. Spätestens mit der Abnahme der Ware erklärt sich der Abnehmer auch mit der Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bei späteren Auslieferungen erhält der Kunde vorab eine schriftliche Auftragsbestätigung. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf vorbehalten. Angebote werden erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. Auslieferung der Ware verbindlich.

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich – falls nichts anderes vereinbart ist – ab dem Sitz unserer Gesellschaft einschließlich normaler Verpackung. Die Rechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Falls nicht anders schriftlich mit uns vereinbart, sind sämtliche Zahlungen mit Schuldbefreiender Wirkung auf die Konten unserer Bankverbindungen zu leisten, so wie diese auf unseren Geschäftspapieren ausgewiesen sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Wir behalten uns vor, auch alle übrigen Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen und damit in Zusammenhang stehenden Rechten abzutreten. Bei Zielüberschreitung berechnen wir bankübliche Zinsen, Provisionen und Spesen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt. Außerdem haben wir das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen zu erbringen. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Puchheim. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten des Abnehmers. Der Abnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

4. Leistungserbringung

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Kommen wir mit unserer Leistung in Verzug, so muss der Abnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt auch während der Nachfrist keine Ablieferung, so kann der Abnehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Teilleistungen darf der Abnehmer nur zurückweisen, wenn nachgewiesen werden kann, dass durch den teilweisen Verzug sein Interesse an dem gesamten Vertrag fortgefallen ist. Höhere Gewalt berechtigt uns, unsere Leistung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten auch Streik, unvorhersehbare Betriebsstörungen beim Produzenten, Rohstoffverknappung oder unvorhersehbare Ausfälle bei unserer eigenen Auslieferung. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Abnehmer in diesen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Zeit liefern wollen. Erklären wir uns nicht, so kann der Abnehmer zurücktreten.

5. Gewährleistung

Mängel an der vom Abnehmer bei uns gekauften Ware, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Ablieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Garantiefälle werden im Rahmen der Garantiebestimmungen der Hersteller abgewickelt. Keine Gewährleistung besteht für Transportschäden und Schäden, die durch die Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder unsachgemäßer Behandlung entstanden sind. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Abnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Abnehmers, insbesondere auch Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder der Abnehmer Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung geltend macht, die ihn gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die von uns an den Abnehmer gelieferten Waren stehen, solange Geldforderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Abnehmer bestehen, unter Eigentumsvorbehalt. Im Falle der Verbindung oder Verarbeitung der Ware erwerben wir anstelle unseres bisherigen Alleineigentums, sofern es untergehen sollte, in Höhe des Wertanteils unserer Ware, Miteigentum an dem neu entstehenden Gegenstand. Außerdem überträgt uns der Abnehmer schon jetzt seine dabei entstehenden Eigentumsrechte und verpflichtet sich, den neu entstehenden Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren. Der Abnehmer ist berechtigt, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende so genannte Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Dieses Recht können wir im Falle der Gefährdung unserer Ansprüche widerrufen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung sowie zur Sicherheitsübereignung, ist der Abnehmer nicht befugt. Werden unsere Rechte an der Vorbehaltsware durch Dritte beeinträchtigt, wie etwa durch Pfändung, so hat der Abnehmer dies unverzüglich mitzuteilen. Die durch die Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte entstehenden Forderungen tritt uns der Abnehmer schon jetzt ab. Auf Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben, uns oder einem von uns benannten Dritten die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen Drittschuldner erforderlichen Unterlagen auszuhändigen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Bis zum jederzeitigen Widerruf ist der Abnehmer berechtigt und verpflichtet, die uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Abnehmer seine Zahlungen einstellt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, die Vorbehaltsware dem Vorbehaltseigentümer zurückzugeben oder ihm gegebenenfalls die Herausgabeansprüche des Abnehmers gegen Dritte auf Verlangen abzutreten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Vorbehaltseigentümer liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Auf Verlangen werden dem Abnehmer die Sicherheiten insoweit freigegeben, als der Wert der Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7. Garantie und Haftung

Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet  der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.

8. Allgemeines

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft. Der Abschluss des Vertrages sowie den Vertragsbeziehungen zwischen COM-WORLD GmbH und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.